- Was ist der Unterschied auf der AseLa Plattform zwischen eRechnung und eAdmin ?
AseLa eRechnung übernimt den sicheren Datentransport der elektronischen Leistungsabrechnungen zum Kostenträger (Versicherung). Dabei werden die eRechnungen von externen Administrationsplattformen (wie zum Beispiel VeruA) bereitgestellt.
AseLa eAdmin ermöglicht (analog VeruA, jedoch mit weniger Möglichkeiten und limitiert für den Kanton Bern) Pflegeleistungen und Materialien einfach zu verwalten, in elektronischer Form bereitzustellen und direkt an die Kostenträger zu übermitteln.
- Muss elektronische Leistungsabrechnung zwingend verwendet werden?
Die elektronische Leistungsabrechnung trägt dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und den Krankenversicherern zu verbessern. Für die Versicherer ist es eine erhebliche Erleichterung, wenn Sie die elektronische Leistungsabrechnung verwenden. Ein Zwang besteht aktuell nicht und ein Termin ist auch noch nicht bekannt.
- Was bedeutet „GLN“?
GLN steht für die englische Bezeichnung „Global Location Number“. Dahinter verbirgt sich eine eindeutige Identifikationsnummer. Sie besteht aus 13 Ziffern und dient dazu, ein Unternehmen weltweit eindeutig zu identifizieren. Sie findet im Schweizer Gesundheitswesen vor allem für Medizinalberufe Verwendung. Die GLN-Nummer hiess früher EAN-Nummer.
- Was muss bei der Abrechnung berücksichtigt werden?
Bedarfsmeldungen dürfen keine überschneidenden Perioden haben. Die Behandlungsperioden auf Abrechnungen müssen innerhalb dem gleichen Jahr sein (d.h. zum Beispiel für eine Behandlungsperiode vom 28.11.2015 - 9.2.2016 müssen mindestens zwei Abrechnungen gemacht werden: 28.11.2105 - 31.12.215 sowie 1.1.2016 - 9.2.2016).
- Werden elektronische Leistungsabrechnungen von den Kostenträgern problemlos beglichen?
Elektronische Rechnungen werden anstandslos beglichen, sofern sie die Richtlinien einhalten wie z.B.
– gültiges Bedarfsmeldeformuar (Verordnung)
– keine Formatverletzung des XML-Standards
– kein fachlicher Mangel
Sind die Voraussetzungen nicht eingehalten, wird die Rechnung mit Begründung zurückgewiesen (ebenfalls auf elektronischem Weg im XML-Standard).
- Warum kann nur mit orangem Einzahlungsschein (ESR) abgerechnet werden?
Es gibt aktuell leider nur wenige Versicherer, die Kontoangaben für einen roten Einzahlungsschein (IBAN) verarbeiten können.